Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Domains mit den Endungen .eu, .ею (kyrillische Zeichen) oder .ευ (griechische Zeichen) und die .eu-Verordnung (2019/517) zur Änderung und Aufhebung der Verordnung 733/2002 und zur Aufhebung der Verordnung 874/2004.
Die Registrierung einer .eu-Domain kann von jedem der folgenden Stellen beantragt werden:
Vor der Registrierung einer Domain können Sie auf unserem webbasierten WHOIS überprüfen, ob Ihr gewünschter Domainname verfügbar ist. Ein Domainname kann registriert werden, wenn:
Die Registrierung oder Erneuerung Ihrer Domain kann nur über einen zugelassenen Registrar erfolgen.
Die Registrierung Ihrer Domain gilt nur dann als erfolgt, wenn die folgenden Informationen im Rahmen der Registrierung angegeben werden:
Ihr vollständiger Name oder der Name der von Ihnen vertretenen Organisation. Wenn kein Organisationsname angegeben wird, sind Sie als natürliche Person der Inhaber der Domain. Wenn ein Organisationsname angegeben wird, ist die Organisation als juristische Person der
Sie müssen eine gültige E-Mail-Adresse angeben, um Mitteilungen von uns und/oder einem ADR-Anbieter erhalten zu können. Sollte die angegebene Adresse nicht gültig sein, können wir Ihren Domainnamen widerrufen.
Wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern, müssen Sie sich mit Ihrem Registrar in Verbindung setzen, um Ihre Daten unverzüglich zu aktualisieren. Es ist nicht möglich, Ihre Registrierungsdaten direkt bei uns zu aktualisieren.
Sie können Ihre Registrierungsdaten jederzeit überprüfen, indem Sie sich bei my.eurid.eu anmelden.
Die Registrierung Ihres Domainnamens kann jederzeit Gegenstand einer Überprüfung Ihrer Registrierungsdaten und/oder zusätzlicher Sicherheitsprüfungen sein. Die Überprüfung kann entweder vor oder nachdem Ihr Domainname in die .eu, .ею oder .ευ Zone aufgenommen wurde und funktioniert, durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite, auf der unser Projekt zur Datenqualität und zu Know Your Customer erläutert wird.
Darüber hinaus sollten Sie die folgenden Regeln bei der Entscheidung, welchen Domainnamen Sie registrieren möchten, berücksichtigen:
Domains müssen aus mindestens zwei (2) Zeichen (ohne die Endung .eu oder ihrer Varianten in anderen Skripten) bestehen, nachdem Großbuchstaben in Kleinbuchstaben konvertiert wurden und nach der Normalisierung. Für IDNs gilt diese Einschränkung bevor die Domain in einen ACE-String konvertiert wird. Bestimmte Domains, die aus zwei Zeichen bestehen, werden als zu kurz betrachtet, wenn diese 2-Zeichen-Kombinationen auch von einem einzigen Unicode-Schriftzeichen dargestellt werden können.
Domains dürfen nicht mehr als 63 Schriftzeichen (ohne die Endung .eu oder ihrer Varianten in anderen Skripten) aufweisen, nachdem Großbuchstaben in Kleinbuchstaben konvertiert wurden und nach der Normalisierung und Konvertierung in einen ACE-String .
Die Laufzeit beginnt mit dem Datum der Registrierung Ihres Domainnamens und erstreckt sich von einem (1) bis zu zehn (10) Jahren, sofern nicht anderweitig vereinbart. Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend um jeweils ein (1) Jahr. Domains, die an einem 29. Februar registriert werden, laufen stets am 28. Februar ab.
Gemäß Verordnung (EU) 2019/517 und Durchführungsverordnung (EU) 2022/1862 der Kommission wurden eine Reihe von .eu-, .ею- und .ευ-Domainnamen von EU-Mitgliedstaaten oder von Island, Norwegen und Liechtenstein blockiert. Unter Umständen wurden sie auch blockiert, weil sie ISO Alpha-2-Codes darstellen, die international als zweistellige Codes für die Namen von Ländern und deren Untereinheiten gelten.
Das bedeutet, dass diese Domainnamen nicht registriert werden können. Die Liste der gesperrten Domains können Sie hier einsehen.
Gemäß Verordnung (EU) 2019/517 und Durchführungsverordnung (EU) 2022/1862 der Kommission wurden eine Reihe von .eu-, .ею- und .ευ-Domainnamen von entweder den EU-Mitgliedstaaten oder von Island, Norwegen und Liechtenstein, EURid oder der Europäischen Kommission für die Nutzung reserviert.
Im Falle, dass Organisationen oder Privatpersonen einen reservierten Domainnamen registrieren möchten, kann die betreffende nationale Registrierungsbehörde in Ausnahmefällen die Aktivierung der reservierten Domain im Auftrag vom Bewerber in Betracht ziehen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Aktivierungsverfahren für reservierte Namen.