Zum Hauptinhalt springen

Ich bin bereits Domaininhaber

An wen kann ich mich bei Fragen über meine Domain wenden?

In den meisten Fällen kann Ihr Registrar Ihnen am besten weiterhelfen.

 

Wenn Sie die Kontaktdaten Ihres Registrars nicht haben, können Sie diese mit Hilfe unserer WHOIS in Erfahrung bringen. Geben Sie Ihre Domain bei der WHOIS-Suche ein, um die Daten zu Ihrer Domainregistrierung, einschließlich der Kontaktdaten Ihres Registrars, einzusehen.

 

Bitte beachten Sie, dass zugelassene Registrare manchmal mit Subunternehmern oder Resellern zusammenarbeiten, um Domain-Registrierungen anzubieten. Allerdings haben nur zugelassene Registrare Zugang zu den Registrierungssystemen und werden daher im webbasierten WHOIS sichtbar gemacht. In der webbasierten WHOIS erscheint der Registrar, der über den direkten Zugang zu unserem System Ihre Domain registriert hat. Bitte beachten Sie, dass manchmal die Registrare die Daten des Resellers in den „Reseller Contact“ aufnehmen und so auch die Daten des Resellers in der WHOIS erscheinen können.

Was ist „Mein .eu"? Wofür kann ich es benutzen?

Das „Mein .eu"-Account ermöglicht es Domaininhabern, bestimmte Aspekte ihrer Domain selbst zu verwalten. Auf „Mein .eu“ können Sie mehr über das „Mein .eu"-Account erfahren und sich anmelden.

 

 

 

 

Wie kann ich die Nameserver meiner Domain überprüfen und aktualisieren?

Sie können die Nameserver, die in Verbindung zu Ihrer Domain stehen, in der webbasierten WHOIS überprüfen.

 

Geben Sie Ihre Domain in das WHOIS-Suchfeld ein und setzen Sie gegebenenfalls ein Häkchen im Captcha-Feld. Danach werden Sie die Registrierungsdaten, die Nameserver und die Kontaktdaten Ihres Registrars einsehen können.

 

Um die Nameserver Ihrer Domain zu ändern, wenden Sie sich bitte an Ihren Registrar.

Warum wurde meine Domain unter Quarantäne gestellt? Und wie kann ich sie wieder aktivieren?

Ihre Domain wurde unter Quarantäne gestellt, weil sie gelöscht worden ist. Gelöschte Domains werden 40 Tage lang unter Quarantäne gestellt und können jederzeit während dieser Zeit reaktiviert werden. Während des Quarantänezeitraums sind Websites oder E-Mail-Adressen in Verbindung mit dem Namen nicht länger aktiv. Nach Ablauf des Quarantänezeitraums werden die Domains wieder freigegeben und können von jedem nach dem Prioritätsprinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" (Windhundprinzip) registriert werden. In unserer WHOIS-Datenbank können Sie überprüfen, wann die Domain erneut für eine Registrierung nach dem Windhundprinzip freigegeben wird.

 

Wenn Sie der Inhaber einer Domain in Quarantäne sind und Sie die Domain vor Ablauf der 40-tägigen Quarantänezeit reaktivieren möchten, kontaktieren Sie bitte Ihren Registrar. Sie können aber auch einen neuen Registrar beauftragen, eine Reaktivierung der Domain durchzuführen. Ihr neuer Registrar wird dann einen Transfer Ihrer Domain von dem bisherigen Registrar in sein Portfolio durchführen. Bitte fragen Sie Ihren (neuen) Registrar nach den Kosten der Reaktivierung.

 

Eine Domain kann aus drei Gründen gelöscht werden:

 

- Der Domaininhaber möchte den Namen nicht länger behalten. In diesem Fall dient die 40-tägige Quarantäne als Bedenkzeit. Innerhalb des Quarantänezeitraums kann der Name noch reaktiviert werden, falls der Domaininhaber den Namen doch noch behalten möchte.

- Der Domaininhaber hat die Verlängerungsgebühr nicht bezahlt, und sein Registrar war gezwungen, den Namen aufgrund der nicht erfolgten Zahlung zu löschen. Nach 40 Tagen unter Quarantäne wird der Name wieder zur allgemeinen Registrierung nach dem Windhundprinzip freigegeben, sofern sich der Inhaber nicht zuvor entscheidet, ihn zu reaktivieren.

- Die Domain wurde von EURid widerrufen, weil der Domaininhaber die Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllt hat. Widerrufene Domains können nur von EURid reaktiviert werden.

 

 

Ich möchte meine Domain nicht länger behalten. Was jetzt?

Wenn Sie Ihre Domain nicht länger behalten möchten, können Sie sie zu jemandem übertragen (Transfer) oder Sie können sie löschen lassen. Wenn Ihre Domain gelöscht wird, bedeutet dies, dass die Domain und sämtliche Daten, die damit verknüpft sind, z. B. Ihr Name und Ihre Anschrift usw., aus unserer webbasierten WHOIS gelöscht werden. Wenn Sie Ihre Domain löschen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Registrar.

Wenn die Domain gelöscht wurde, ist sie für 40 Tage in Quarantäne. Dieser Quarantänezeitraum dient als Bedenkzeit, in der Sie Ihre Domain zurückbekommen können, wenn Sie es sich anders überlegen, oder wenn die Domain versehentlich gelöscht wurde. Nach der Quarantänezeit wird die Domain wieder für die allgemeine Registrierung freigegeben. Dies bedeutet, dass sie von einer anderen Person nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" registriert werden kann. Bitte beachten Sie, dass gemäß unserer Datenschutzerklärung Ihre persönlichen Daten nicht mehr in der webbasierten WHOIS sichtbar sind, nachdem die Domain aus der Quarantäne freigegeben wurde. Wir werden jedoch gemäß belgischem Recht die Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahren, für den Fall, dass diese für Zwecke der Rechtsverteidigung erforderlich sein könnten.

 

 

Wie und wann verlängere ich die Registrierung meiner Domain?

Am Ende der Vertragslaufzeit erneuert EURid die Registrierung Ihrer Domain automatisch um ein weiteres Jahr. Da Ihr Registrar aber möglicherweise andere Vertragsbedingungen hat, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit Ihrem Registrar in Verbindung zu setzen und sich dort zu erkundigen, wann die Registrierung Ihrer Domain abläuft und was geschieht, wenn dies der Fall ist. Hier finden Sie weitere Informationen bezüglich des Endes der Vertragslaufszeit.

 

 

Wie kann ich meine Domain zu einem neuen Registrar und/oder zu einem neuen Inhaber (Registrant) transferieren?

Alle Informationen bezüglich der Übertragung von Domains finden Sie hier.

 

 

Warum funktioniert mein Autorisierungscode nicht?

Wenn Ihr Autorisierungscode nicht funktioniert, kann einer der folgenden Gründe die Ursache sein:

 

  • Der Autorisierungscode wurde nicht richtig oder nicht vollständig eingegeben;
  • Der Autorisierungscode ist abgelaufen;
  • Ein neuer Autorisierungscode wurde in der Zwischenzeit beantragt, wodurch der bisherige Code ungültig wurde;
  • Der Autorisierungscode wurde bereits verwendet.
     

Weitere Informationen über Autorisierungscodes finden Sie hier.

Meine Website ist nicht abrufbar seitdem ich meine Domain zu einem neuen Registrar übertragen habe. Warum ist das so?

Registrare sind sowohl für die Administration der Domains in ihrem Portfolio als auch für die technische Implementierung der Domains zuständig. Um erreichbar zu sein, muss Ihre Domain mit einem oder mehreren Nameservern verlinkt sein. Ein Nameserver verbindet eine Domain mit einem Mailserver, Webserver usw. Diese Informationen zu den technischen Daten müssen von Ihrem Registrar in Zonendateien, den so genannten „Zonefiles“, aktuell gehalten werden.

 

Bitte kontaktieren Sie Ihren Registrar, um sicherzustellen, dass die Zonendatei bei dem Transfer übertragen bzw. aktualisiert wurde.

Wie kann ich meine Registrierung auf der Grundlage meiner Staatsbürgerschaft aktualisieren?

Ab dem 2. August 2021 können Staatsbürger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens, unabhängig von ihrem Wohnsitz, eine Domain mit der .eu-Endung (oder eine Variante in einer anderen Schrift) registrieren. Wenn Sie Ihre Registrierungsdaten in Bezug auf die Staatsbürgerschaft aktualisieren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Registrar (das Unternehmen, über das Sie die Domain registriert haben). 

 

Ihr Registrar kann Ihre Registrierungsdaten aktualisieren und das Land der Staatsbürgerschaft in das vorgesehene Feld „Citizenship " aufnehmen. Sie können jederzeit die Registrierungsdaten Ihrer Domain überprüfen, indem Sie sich das „Mein .eu-Account“ einloggen.

 

Wenn Sie einen Registrar suchen, der eine Registrierung auf der Grundlage des Staatsbürgerschaftskriteriums anbietet, besuchen Sie bitte die Seite „Einen Registrar finden", filtern Sie die Liste im Abschnitt „Dienstleistungen" und wählen Sie „Auf Staatsbürgerschaft basierende Registrierungen“ aus.